Beschlussvorlage - VO/4/0490/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lüdersdorf im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Bookhorstkoppel" im Ortsteil Herrnburg
-abschließender Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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06.06.2017
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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29.06.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Lüdersdorf hat das Aufstellungsverfahren zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Bookhorstkoppel“ im Ortsteil Herrnburg durchgeführt. Als maßgebliches Ziel wird mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes die Entwicklung eines Wohnstandortes sichergestellt.
Das Aufstellungsverfahren wird mit dem abschließenden Beschluss über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes beendet. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans ist, nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen und wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung wirksam.
Mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die Voraussetzungen für die Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Bookhorstkoppel“ im Ortsteil Herrnburg aus dem Flächennutzungsplan geschaffen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung der der Gemeinde Lüdersdorf beschließt die vorliegende 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nordöstlich des Einkaufszentrums, begrenzt:
- im Norden:durch Aufforstungs- und Waldflächen,
- im Osten:durch einen bepflanzten Graben und das LSG „Palinger Heide und Halbinsel Teschow“,
- im Süden:durch das Einkaufszentrum und die Bahnstecke Lübeck-Bad Kleinen-Strasburg,
- im Westen:durch Anlagen für betreutes Wohnen in der Straße „Am Bahnhof“.
- Die Begründung mit integriertem Umweltbericht wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die 3. Änderung des Flächennutzugsplanes zur Genehmigung vorzulegen und alsdann die Erteilung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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