Beschlussvorlage - VO/1/0434/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem am 30. Juni 2016 in Kraft getretenen Gemeinde-Leitbildgesetz und der darauf basierenden Fusionsverordnung (in Kraft getreten am 21. Juli 2016) sollen die Gemeinden des Landes M-V auf der Grundlage einer Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit zur Schaffung leistungsfähiger Strukturen angeregt werden.

 

Gemäß § 2 Abs. 1 des Gemeinde-Leitbildgesetzes ist die Vornahme der Selbsteinschätzung der Zukunftsfähigkeit eine Pflicht der amtsangehörigen Gemeinden.

In der Sitzung des Amtsausschusses Schönberger Land vom 23.02.2017 gab es hierzu bereits ausführliche Erläuterungen durch die Koordinierungsstelle des Landkreises Nordwestmecklenburg.

 

Die Selbsteinschätzung ist spätestens bis zum 31.10.2017 von der Gemeindevertretung zu beschließen und gegenüber der Koordinierungsstelle des Landkreises zu erklären.

Die Bewertungen von Kriterien, die einen Beurteilungsspielraum eröffnen, sind dabei von der Gemeinde zu begründen.

Zur Vorbereitung erhält die Gemeindevertretung die anliegenden Informationen, insbesondere die Broschüre zum Gemeinde-Leitbildgesetz sowie die Handreichung des Städte- und Gemeindetages M-V. Weiterführende Informationen und Rechtsgrundlagen können außerdem der Internetseite http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Kommunales/Gemeinde%E2%80%93Leitbildgesetz,-vertragliche-Gemeindefusionen/ entnommen werden.

 

Zur Sitzung der Gemeindevertretung ist ein Koordinator des Landkreises Nordwestmecklenburg geladen, der beratend bei der Selbsteinschätzung zur Verfügung stehen wird.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Menzendorf beschließt die Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit gem. § 2 Abs. 1 Gemeinde-Leitbildgesetz wie folgt vorzunehmen:

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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