Beschlussvorlage - VO/2/0192/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Menzendorf zum 31. Dezember 2012 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung der Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Im Haushaltsjahr 2012 wurden programmtechnisch die Deckungskreise/Budgetringe nicht aufgelöst, so dass Haushaltsüberschreitungen ausgewiesen werden, die größtenteils durch die Auflösung der Deckungskreise vermieden worden wären. Weiterhin kam es im Jahr 2012 teilweise zu fehlerhaften Buchungen bei der Planung und Bewirtschaftung. Gedeckt werden diese Haushaltsüberschreitungen teilweise durch Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen.

Übersichten über die Haushaltsüberschreitungen und der noch verfügbaren Mittel sind als Anlage beigefügt, es wird durch Beschluss der Gemeindevertretung die Notwendigkeit der Haushaltsüberschreitungen, die primär durch die Abschreibungen begründet sind, anerkannt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird in seiner Sitzung am 10.01.2017 die Entlastung der Bürgermeisterin empfehlen.      

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Menzendorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Menzendorf zum 31. Dezember 2012 i. d. F. vom 16.12.2016.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 115.181,52 Euro ist als negativer Ergebnisvortrag in das Jahr 2013 zu übertragen.

 

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 73.650,35 wird die Notwendigkeit anerkannt.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2012.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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