Beschlussvorlage - VO/2/0230/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Menzendorf zum 31. Dezember 2013 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 73.353,03 €, die durch noch verfügbare Mittel in gleicher Höhe kompensiert werden können. Übersichten der noch verfügbaren Mittel sowie der primär abschreibungsbedingten Haushaltsüberschreitungen, sind als Anlage beigefügt. Ferner ist unter dem Konto 61100.2040 eine Überziehung von 115.181,52 € für den negativen Ergebnisvortrag ausgewiesen. Es wird durch Beschluss der Gemeindevertretung die Notwendigkeit dieser Haushaltsüberschreitungen anerkannt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.04.2017 die Entlastung der Bürgermeisterin empfohlen.      

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Menzendorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Menzendorf zum 31. Dezember 2013 i. d. F. vom 20.04.2017.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 89.941,42 Euro ist als negativer Ergebnisvortrag in das Jahr 2014 zu übertragen. Dieser saldiert sich nunmehr auf 205.122,94 €.

 

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 73.353,03 wird die Notwendigkeit anerkannt.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2013.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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