Beschlussvorlage - VO/3/0230/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Folgende Sachspende ist beim Amt Schönberger Land für den Amtsjugendfeuerwehrtag am 27.05.2017 in Teschow eingegangen:

 

Firma PCO Group GmbH, Holmer Berg 15-17, Dassow, in Höhe von 321,12 Euro für die Miete eines Slush Ice Gerätes einschl. Fruchtzusätze, Becher und Trinkhalme

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende der Aumtsausschuss oder der Amtsvorsteher zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hautsatzung zu treffen.

Nach § 2 Abs. 5 der Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land entscheidet grundsätzlich der Amtsausschuss über die Annahme von Spenden. Die Entscheidung für Beiträge unter 100 Euro wird auf den Amtsvorsteher übertragen. Die Entscheidung über die Annahme der Sachspende der PCO Group ist daher durch den Amtsausschuss zu treffen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt, die Sachspende von der Firma PCO Group GmbH in Höhe von 321,12 Euro für den Amtsjugendfeuerwehrtag am 27.05.2017 anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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