Beschlussvorlage - VO/3/0230/2017
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Annahme einer Sachspende für den Amtsjugendfeuerwehrtag am 27.05.2017 in Teschow von der Firma PCO Group GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Anja Surkamp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss Amt Schönberger Land
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Entscheidung
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13.06.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Folgende Sachspende ist beim Amt Schönberger Land für den Amtsjugendfeuerwehrtag am 27.05.2017 in Teschow eingegangen:
Firma PCO Group GmbH, Holmer Berg 15-17, Dassow, in Höhe von 321,12 Euro für die Miete eines Slush Ice Gerätes einschl. Fruchtzusätze, Becher und Trinkhalme
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende der Aumtsausschuss oder der Amtsvorsteher zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hautsatzung zu treffen.
Nach § 2 Abs. 5 der Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land entscheidet grundsätzlich der Amtsausschuss über die Annahme von Spenden. Die Entscheidung für Beiträge unter 100 Euro wird auf den Amtsvorsteher übertragen. Die Entscheidung über die Annahme der Sachspende der PCO Group ist daher durch den Amtsausschuss zu treffen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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375 kB
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