Beschlussvorlage - VO/3/0231/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Sachspende für die Freiwillige Feuerwehr Dassow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Anja Surkamp
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Entscheidung
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04.07.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß vorliegender Rechnung der Firma Bosch Service Lau GmbH & Co. KG hat diese folgende Sachspende für die Freiwillige Feuerwehr Dassow geleistet:
6 Feuerwehrhelme lackieren
Die geleistete Sachspende hat laut vorliegender Rechnung einen Wert in Höhe von 420,00 Euro.
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.
Laut § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dassow entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Stadtvertretung. Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100 € bis 1.000 € zu treffen. Die Entscheidung für darunterliegende Beträge wird auf den Bürgermeister delegiert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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695,4 kB
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