Beschlussvorlage - VO/4/0503/2017-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow führt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 als Regelverfahren nach dem BauGB durch.

Der Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 lag in der Zeit vom 11. April 2017 bis zum 11. Mai 2017 öffentlich aus.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden wurde gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Im Ergebnis der Beteiligungsverfahren ergeben sich Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden nicht abgegeben. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Die Abwägungsergebnisse sind in tabellarischer Form zusammengestellt.

 

Insbesondere wurden die Belange von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen behandelt und in die Abwägung eingestellt. Anstelle der ursprünglich innerhalb des FFH-Gebietes vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme wird im Zuge der Abwägung entschieden, die Kompensationsflächenäquivalente in der Landschaftszone Ostseeküstenland bereitzustellen. Die Erklärung seitens des Erschließers hierzu liegt vor. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden entsprechend Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde hinsichtlich des Umfanges an Kompensationsflächenäquivalenten angepasst. Die Ausnahmegenehmigung für Gehölze nach § 18 NatSchAG M-V liegt vor. Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten bzw. von artenschutzrechtlichen Belangen sind nicht zu verzeichnen.

 

Im Ergebnis des Abwägungsprozesses sind die Planunterlagen entsprechend anzupassen bzw. zu ergänzen.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die auf Grund der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Es ergeben sich

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende und

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Dassow zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.              
 

  1. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...