Beschlussvorlage - VO/4/0503/2017-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt Dassow für den Bereich westlich der Herrmann-Litzendorf-Straße
-Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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18.07.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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29.06.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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04.07.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Dassow hat das Aufstellungsverfahren der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 für den Bereich westlich der Hermann-Litzendorf-Straße durchgeführt.
Die Planungsziele wurden im Hinblick auf die ergänzende Bebauung in der Hermann-Litzendorf-Straße unter Berücksichtigung des vorhandenen Bestandes und unter Beachtung der vorhandenen bzw. neu errichteten Verkehrs- und technischen Infrastruktur verfolgt. Die straßenparallele Bebauung wird entlang der neuen Straße ergänzt. Es handelt sich um Flächen, die bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen berücksichtigt sind. Die öffentliche Erschließungsstraße ist bereits ausgebaut und steht für die Erschließung und verkehrliche Anbindung der neuen Grundstücke zur Verfügung.
Der Abwägungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wurde von der Stadtvertretung gefasst.
Die gegebenen Hinweise und Anregungen finden in der Überarbeitung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt Dassow und in ihrer zugehörigen Begründung entsprechend der Auswertung der Stellungnahmen (sh. Anlage Abwägungsbeschluss) Berücksichtigung.
Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Stadtvertretung notwendig.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Planung ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und wird nach Satzungsbeschluss bekannt gemacht.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Dassow den Bebauungsplan Nr. 30 für den Bereich westlich der Hermann-Litzendorf-Straße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften als Satzung.
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Lütgenhof und wird begrenzt:
- im Norden: durch eine Kleingartenanlage,
- im Osten:durch Baugrundstücke an der Hermann-Litzendorf-Straße und einen unbefestigten Weg,
- im Süden:durch Kleingärten am Ulmenweg,
- im Westen: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt Dassow für den Bereich westlich der Hermann-Litzendorf-Straße durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist beizufügen.
- Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
