Beschlussvorlage - VO/1/0446/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Bürgermeister der drei Kommunen aus Schönberg, Selmsdorf und Lüdersdorf haben einen zusätzlichen Bedarf an einer mobilen Jugendarbeit festgestellt. Für eine Förderung ist eine vorherige Aufnahme des festgestellten Bedarfs in die Jugendhilfeplanung des Landkreises Nordwestmecklenburg notwendig.

Der Landkreis hat eine konzeptionelle Erarbeitung eines Modellvorhabens zugesichert. Dazu gehört u.a. auch die Suche nach einem möglichen Träger. Weiterhin wird über das Land M-V geprüft, ob das Vorhaben als „Leuchtturm“- Projekt in M-V durchgeführt werden kann. Sollte dies der Fall sein, so ist eine höhere Förderung des Projektes möglich.

Im Rahmen dieser Kooperation sieht der Landkreis Bedarf für zwei Personalstellen á 35 Wochenstunden. Für diese zwei Stellen ist ein Eigenanteil je Kommune an Personalkosten von ca. 12.000,- € zu kalkulieren. Bei einer Modellprojektförderung als Leuchtturmprojekt würde sich der kommunale Eigenanteil auf ca. 8.000,- € je Kommune reduzieren. Hinzu kommen Sachkosten (Fahrkosten, Materialkosten, Raumkosten, etc.), die aber erst nach Fertigstellung des Konzepts detaillierter dargestellt werden können.

.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung Schönberg beschließt eine grundsätzliche Beteiligung an einer mobilen Jugendarbeit als interkommunales Projekt sofern diese durch Fördermittel des Landkreises/Land/EU mitfinanziert wird. Der Landkreis wird um eine Erarbeitung einer entsprechenden Konzeption gebeten.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Der Personal- und Sachkostenanteil ab dem Haushaltsjahr 2018 kann erst zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden. Es ist mit einem überschlägigen Personalkostenanteil zwischen 8.000,- € und 12.000,- € je Kommune zu rechnen.

 

 

Loading...