Beschlussvorlage - VO/1/0460/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Gestaltung des Stadtfestes 2017 sind in den Monaten Februar bis Juni 2017 durch Bürger und Firmen diverse Spenden eingezahlt worden.

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen. Laut § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg, entscheidet die Stadtvertretung über die Annahme von Spenden ab einer Höhe von 1.000,00 €. Da die aufgeführten Spenden diesen Betrag nicht überschreiten, hat der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme dieser Spende zu treffen.

Aufgrund der anstehenden Sommerpause und auf Nachfrage der Firmen nach den Spendenbescheinigungen wird die Stadtvertretung gebeten, über die Annahme der aufgeführten Spenden zu entscheiden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt, die in der Anlage aufgeführten Spenden zum Stadtfest 2017 anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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