Beschlussvorlage - VO/3/0237/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 08.12.16 den Beschluss gefasst „den Neubau eines Hortes bzw. Mehrgenerationshauses (mit zusätzlicher Jugend-und Seniorenarbeit)“ zu planen.

In diesem Rahmen waren zunächst die notwendigen Kapazitäten zu benennen. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport hat über die Thematik Jugend und Senioren  beraten, danach möchten die Senioren ihre jetzigen Räumlichkeiten weiterhin nutzen.

Die Festlegung der notwendigen Hortkapazität erfolgte in Abstimmung mit dem Landkreis, FD Jugend und dem Träger der Einrichtung.

Zur Umsetzung des Beschlusses wurde eine Machbarkeitsstudie beauftragt.

Diese liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei.

In der Ausschusssitzung am 05. September wird die Machbarkeitsstudie durch das beauftragte Architekturbüro Petersen, Pörksen und Partner vorgestellt.

Auf Grund der Dringlichkeit des Hortneubaus und der Fristen für Fördermittelanträge ( 30.09 ) empfiehlt die Verwaltung bereits mit den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie Förderanträge zu stellen( derzeit bestehen Fördermöglichkeiten über ELER und eine  neue Kofinanzierungsrichtlinie) und die Planung weiter zu führen mit dem Ziel die notwendige Unterlagen für die Förderanträge zu erarbeiten, die Förderanträge  möglichst schnell zu vervollständigen  und den Hortneubau umzusetzen sobald Fördermittel bereit stehen.

Hinsichtlich der weiteren Planung der  Räumlichkeiten für Jugendclub und Senioren wir die Gemeinde gebeten zu beraten und zu entscheiden, wie hier weiter verfahren werden soll. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage der vorgelegten Machbarkeitsstudie die Weiterführung der Planung für den Hortneubau als Anbau an das Schulgebäude.

Zur Finanzierung der Baumaßnahme wird die Amtsverwaltung beauftragt Fördermöglichkeiten zu sondieren und Fördermittel zu beantragen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Planungsmittel stehen im HH zur Verfügung

 

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Anlagen

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