Beschlussvorlage - VO/1/0466/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Schüler der Regionalen Schule mit Grundschule in der Dassower Straße besuchen nach der Schule den Hort in der Amtsstraße.

Eine Fahrleistung von der Regionalen Schule zum Hort ist in dem Fahrplan der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH bisher nicht enthalten, sodass die Beförderung der betroffenen Schulkinder zum Hort fahrplantechnisch nicht abgedeckt ist.

Deshalb ist es nunmehr – insbesondere aufgrund versicherungstechnischer Aspekte – erforderlich, möglichst zum Beginn des neuen Schuljahres 2017/2018 eine Fahrt für die Hortkinder von der Regionalen Schule in der Dassower Straße zum Hort in der Amtsstraße in den Fahrplan aufzunehmen.

 

Die Aufwendungen für diesen „Hortbus“ betragen ca. 5.900 € pro Kalenderjahr.

 

Eine finanzielle Beteiligung des Landkreises Nordwestmecklenburg an der Fahrleistung ist gem. § 113 Abs. 1 – 3 Schulgesetz M-V i.V.m. § 3 Abs. 1, 2 der Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises Nordwestmecklenburg ausgeschlossen.

Eine Schülerbeförderung oder Erstattung der notwendigen Aufwendungen durch den Landkreis erfolgt danach nämlich nur, wenn der Schulweg für Schülerinnen und Schüler bis zur Jahrgangsstufe 6 mindestens 2 km (…) beträgt. „Schulweg“ im Sinne der Satzung ist der kürzeste verkehrsübliche Fußweg zwischen der Wohnung der Schülerin bzw. des Schülers und der örtlich zuständigen Schule.

 

Auch ist die innerörtliche Beförderung vom Schulstandort zum Hortstandort nicht über den Schülerfahrausweis abgedeckt. Dieser deckt lediglich die Kosten für die Beförderung vom Wohnort zur Schule und zurück. Dies bedeutet, dass die betroffenen Hortkinder bzw. deren Eltern für jede einzelne Fahrt von der Schule zum Hort finanziell aufkommen müssten.

 

Gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg trifft der Hauptausschuss Entscheidungen bei außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Wertgrenze von 25.000 EUR je Ausgabenfall.

Da am 15.08.2017 jedoch nicht absehbar war, ob der Hauptausschuss in Kürze bzw. rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres am 04.09.2017 zusammentritt, wurde vom Bürgermeister folgende Eilentscheidung zum Hortbus getroffen:

 

Zur Finanzierung der Fahrleistung „Hortbus“ werden im Haushalt der Stadt Schönberg für das Haushaltsjahr 2017 außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen in Höhe von 2.500 € bereitgestellt. Hierfür wird das Produkt 54700 (Zuschüsse ÖPNV), Konto 54143 eingerichtet.

Die Deckung des Gesamtbetrages erfolgt zunächst über das Budget der Regionalen Schule mit Grundschule (Produkt 21501).

Da auch die Hortkinder des gesamten Schuleinzugsbereichs befördert werden, sind mit den Entsendegemeinden Vereinbarungen zur Kostenerstattung zu schließen.

 

Die unterzeichnete Eilentscheidung des Bürgermeisters ist der nichtöffentlichen Beschlussvorlage (VO/1/0467/2017) als Anlage beigefügt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 15.08.2017 zur Bereitstellung außerplanmäßiger Aufwendungen bzw. Auszahlungen für die Fahrleistung „Hortbus“ in Höhe von insgesamt 2.500 EUR im Produkt 54700 (Zuschüsse ÖPNV), Konto 54143.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen im Produkt 54700 (Zuschüsse ÖPNV), Konto 54143, in Höhe von circa 2.500 EUR

 

 

 

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