Beschlussvorlage - VO/3/0236/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß vorliegender Rechnung der IAG GmbH hat diese folgende Sachspende für die Freiwillige Feuerwehr Schönberg geleistet:

 

Entsorgung von Abfallstoffen am 01.04.2017

 

Die geleistete Sachspende hat laut vorliegender Rechnung einen Wert in Höhe von 117,57 Euro.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Nach § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Stadtvertretung. Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100 € bis 1.000 € zu treffen. Die Entscheidung für darunterliegende Beträge wird auf den Bürgermeister delegiert.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg beschließt, die im Sachverhalt aufgeführte Sachspende von der IAG GmbH, Ihlenberg 1, 23923 Selmsdorf, in Höhe von 117,57 Euro für die Freiwillige Feuerwehr Schönberg anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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