Beschlussvorlage - VO/3/0236/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Sachspende für die Freiwillige Feuerwehr Schönberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Anja Surkamp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Schönberg
|
Entscheidung
|
|
|
05.09.2017
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß vorliegender Rechnung der IAG GmbH hat diese folgende Sachspende für die Freiwillige Feuerwehr Schönberg geleistet:
Entsorgung von Abfallstoffen am 01.04.2017
Die geleistete Sachspende hat laut vorliegender Rechnung einen Wert in Höhe von 117,57 Euro.
Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.
Nach § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Stadtvertretung. Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100 € bis 1.000 € zu treffen. Die Entscheidung für darunterliegende Beträge wird auf den Bürgermeister delegiert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
352,7 kB
|
