Beschlussvorlage - VO/1/0470/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg nahm in seiner Sitzung vom 04.07.2017 auf Grundlage des § 2 Abs. 1 des Gemeinde-Leitbildgesetzes eine Selbsteinschätzung der Zukunftsfähigkeit der Stadt Schönberg vor.

 

Die Selbsteinschätzung der Zukunftsfähigkeit nebst Begründung ist nunmehr gem. § 2 Abs. 1 Gemeinde-Leitbildgesetz i.V.m. § 22 Abs. 2 KV M-V durch die Stadtvertretung zu beschließen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die anliegende Selbsteinschätzung der Zukunftsfähigkeit der Stadt Schönberg i. S. d. § 2 Abs. 1 des Gemeinde-Leitbildgesetzes nebst Begründung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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