Beschlussvorlage - VO/1/0464/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß vorliegenden Rechnungen der Firma Garten- und Landschaftsbau H.-J. Wilken und der IAG mbH haben diese folgende Sachspenden für das Stadtfest 2015 und 2017 sowie für die Müllsammelaktion am 01. April 2017 geleistet:

 

Garten- und Landschaftsbau H.-J. Wilken  Auf- und Abbau der Beschilderung zum 10. Stadtfest

IAG mbH     Entsorgung von Abfallstoffen

Garten- und Landschaftsbau H.-J. Wilken Auf- und Abbau der Beschilderung zum 11.Stadtfest

IAG mbH     Behandlung von kommunalen Siedlungsabfällen

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen. Laut § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg, entscheidet die Stadtvertretung über die Annahme von Spenden ab einer Höhe von 1.000,00 €. Da die aufgeführten Sachspenden diesen Betrag nicht überschreiten, hat der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme dieser Sachspende zu treffen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss Schönberg beschließt, die in der Anlage aufgeführten Sachspenden zum Stadtfest 2015, Stadtfest 2017 und zur Müllsammelaktion anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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