Beschlussvorlage - VO/2/0234/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Kommune hat nach § 45 KV M-V für Sondervermögen eine Haushaltssatzung und gemäß § 46 KV M-V einen Haushaltsplan zu erstellen. Hierzu wurde durch das Innenministerium eine Ergänzung zum Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung herausgegeben, die sich speziell auf die bilanzielle Behandlung des städtebaulichen Sondervermögens im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR-MV) bezieht. Abweichend von den Regelungen für Kernhaushalte sind für Sondervermögen Teilhaushalte nicht zu erstellen und Produkte und Leistungen nicht zu definieren.

Für Rückfragen steht Herr Necke von der NKHR-Beratung unter der Rufnummer 0381-7789533 gern zur Verfügung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens Herrnburg-Nord für das Haushaltsjahr 2017

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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