Beschlussvorlage - VO/3/0234/2017-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Inhalte der Kostenteilungsvereinbarung basieren auf rechtlichen Grundlagen. Um den geplanten Radwegebau nicht zu verzögern traf der Bürgermeister eine Eilentscheidung.

Der Bürgermeister hat die Kostenteilungsvereinbarung als Eilentscheidung unterzeichnet und damit die Finanzierung der Gesamtbaumaßnahme als Voraussetzung für die Ausschreibung und Vergabe des Bauauftrages gesichert. Die unterzeichnete Kostenteilungsvereinbarung wurde dem SBA übergeben. Damit kann der Radwegebau, wie vom SBA zeitlich vorgesehen, ohne Verzögerung erfolgen.

 

Das Straßenbauamt hat die durch die Gemeindevertretung aufgeworfenen Sachverhalte, die zur Versagung des Abschlusses der Kostenteilungsvereinbarung führten, beantwortet, in dem die rechtlichen Grundlagen noch einmal deutlich herausgestellt wurden. Nach Information des SBA

wird die gesamte Radwegebaumaßnahme (innerorts und außer Orts) als Gesamtmaßnahme ausgeschrieben; der Auftrag soll noch in diesem Jahr erteilt werden.

Nach Beendigung bauvorbereitender Arbeiten soll im Frühjahr 2018 mit dem Bauarbeiten begonnen werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Bereitstellung der Kosten i

 

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Anlagen

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