Beschlussvorlage - VO/1/0460/2017-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme von Spenden - Stadtfest 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Catharina Gramkow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Schönberg
|
Entscheidung
|
|
|
05.09.2017
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Gestaltung des Stadtfestes 2017 ist im August eine weitere Spende zur Gestaltung des Stadtfestes eingezahlt worden.
Es handelt sich um eine Spende der GER in Höhe von 150,00€.
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden, je nach Höhe der Spende, die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen. Laut § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg, entscheidet die Stadtvertretung über die Annahme von Spenden ab einer Höhe von 1.000,00€. Da die aufgeführte Spende diesen Betrag nicht überschreitet, hat der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme dieser Spende zu treffen.
