Beschlussvorlage - VO/1/0460/2017-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Gestaltung des Stadtfestes 2017 ist im August eine weitere Spende zur Gestaltung des Stadtfestes eingezahlt worden.

Es handelt sich um eine Spende der GER in Höhe von 150,00€.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden, je nach Höhe der Spende, die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen. Laut § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg, entscheidet die Stadtvertretung über die Annahme von Spenden ab einer Höhe von 1.000,00€. Da die aufgeführte Spende diesen Betrag nicht überschreitet, hat der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme dieser Spende zu treffen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss Schönberg beschließt die aufgeführte Spende zum Stadtfest 2017 anzunehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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