Beschlussvorlage - VO/3/0242/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015, haben die Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises, den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherzustellen. Sie haben dazu insbesondere eine Brandschutzbedarfsplanung (BSBP) zu erstellen und mit den amtsangehörigen sowie angrenzenden Gemeinden abzustimmen. Die BSBP ist die anhand einer Gefahren- und Risikoanalyse erarbeitete und an den entsprechenden Schutzzielen orientierte Planung, die als objektive Grundlage für die Feststellung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr dient.

 

Nach § 127 Abs. 4 KV M-V können mehrere amtsangehörige Gemeinden gemeinsamt dem Amt Selbstverwaltungsaufgaben übertragen.

 

Es wird beabsichtigt, eine zentrale Ausschreibung für das Amtsgebiet Schönberger Land für die Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes durchzuführen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt eine zentrale Ausschreibung für das Amtsgebiet Schönberger Land für die Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes durchzuführen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Loading...