Beschlussvorlage - VO/2/0245/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat das Amt Schönberger Land für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Amtsausschuss beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des Amtes Schönberger Land zum 31. Dezember 2013 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des Amtsausschusses und der Entlastung des Amtsvorstehers durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung vom 05.10.2017 die Entlastung des Amtsvorstehers empfohlen.  

Die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 289.817,23 € resultieren vorrangig aus nicht korrekt geplanten Abschreibungen in Höhe von 134.630,67 € sowie nicht korrekt geplanten Zuführungen zu Rückstellungen in Höhe von 77.028,63 €. Diese Aufwendungen sind nicht zahlungswirksam.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Amtes Schönberger Land zum 31. Dezember 2013 i. d. F. vom 31.08.2017.

Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 98.234,80 Euro ist als Ergebnisvortrag in das Jahr 2014 zu übertragen, um eventuelle Fehlbeträge der Folgejahre zu verrechnen.

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 289.817,23  € wird die Notwendigkeit anerkannt. Diese sind gedeckt durch Minderaufwendungen.

Der Amtsausschuss beschließt die Entlastung des Amtsvorstehers für das Jahr 2013.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

-

 

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Anlagen

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