Beschlussvorlage - VO/1/0484/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß der vorliegenden Rechnung der TLB Haustechnik GmbH wurde folgende Leistung zum Stadtfest 2017 erbracht:

- Arbeiten für die Versorgung der Marktstände mit Baustrom und deren Demontage auf dem Stadtfest Schönberg.

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden, je nach Höhe der Spende, die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen. Laut § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg, entscheidet die Stadtvertretung über die Annahme von Spenden ab einer Höhe von 1.000,00€. Somit hat die Stadtvertretung die Entscheidung über die Annahme der vorliegenden Sachspende zu treffen, da diese den Betrag überschreitet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt, die als Anlage beigefügte Sachspende zum Stadtfest 2017 anzunehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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