Beschlussvorlage - VO/1/0491/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 11 Abs. 1 KV M-V können Gemeinden aus Gründen des öffentlichen Wohls aufgelöst, neu gebildet oder in ihren Grenzen geändert werden (Gebietsänderungen).

 

Im Rahmen der Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit i.S.d. § 2 Abs. 1 des Gemeinde-Leitbildgesetzes signalisierte die Stadtvertretung Schönberg bereits, möglichen Fusionen mit Nachbargemeinden grundsätzlich offen gegenüber zu stehen.

Betrachtet man ausschließlich die geografische Lage der Stadt Schönberg, so kommen die Stadt Dassow sowie die Gemeinden Selmsdorf, Lockwisch, Groß Siemz, Roduchelstorf und Menzendorf sowie die Gemeinde Stepenitztal aus dem Amt-Grevesmühlen-Land in Frage.

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Lockwisch ist nunmehr mit der Bitte an den Bürgermeister der Stadt Schönberg herangetreten, Fusionsgespräche zwischen den beiden Gemeinde aufzunehmen.

 

Die Aufnahme von Verhandlungen über Gebietsänderungsverträge bedarf eines Beschlusses der Stadtvertretung mit der Mehrheit aller Mitglieder (§ 12 Abs. 1 KV M-V).

Zudem sollte von der Stadtvertretung festgelegt werden, wer die Verhandlungen führen soll:

Der Bürgermeister alleine / der Bürgermeister unterstützt von seinen Stellvertretern oder weiteren Stadtvertretern / Beschluss zur Bildung einer Verhandlungsgruppe.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Aufnahme von Verhandlungen über Gebietsänderungsverträge i.S.d. § 12 Abs. 1 KV M-V mit den umliegenden Gemeinden.

 

Die Verhandlungen werden geführt von: _____________________________________.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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