Beschlussvorlage - VO/3/0029/2014-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Derzeit gibt es noch keine Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Lüdersdorf. Die Gemeinden können den Gebrauch der Gemeindestraßen über den Gemeingebrauch hinaus sowie die Benutzung der Gemeindestraßen für die Zwecke der öffentlichen Versorgung abweichend von § 22 Abs.1 bis 6 und § 30 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 des Straßen- und Wegegesetz des Landes M-V (StrWG)  durch Satzung regeln. Hier könnte die Gemeinde Einnahme für den Gemeindehaushalt erzielen; 2016 gab es ca. 40 Anträge und 2017 ca. 30 Anträge ( mögliche  Einnahmen: 1000,-€ bis 1300,-- €).Die Anträge wurden hauptsächlich für Plakatwerbung, Container.- und Gerüstaufstellung im öffentlichen Bereich gestellt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die vorliegende Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Lüdersdorf und über die Erhebung von Gebühren  für die Sondernutzung

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 Einnahme für den Gemeindehaushalt

 

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Anlagen

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