Beschlussvorlage - VO/3/0247/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Palingen am 27.07.2017 wurde Herr Nico Soll gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG für eine Wahlzeit zum Ortsehrführer gewählt. Als Wahlzeit ist die Zeit zu sehen, für die ein Wehrführer bzw. ein Stellvertreter durch die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gewählt wird. Die Wahlzeit beginnt demnach mit dem auf den Wahltag folgenden Tag und endet nach Ablauf von sechs Jahren.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG bedarf die Wahl des Orts- und des Gemeindewehrführers und ihrer Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Zunächst ist zu prüfen, ob durch Herrn Nico Soll alls Voraussetzungen erfüllt sind, um zum Ortswehrführer gewählt zu werden.

 

Gemäß § 12 Abs. 2 BrSchG ist wählbar, wer

a) mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat

Herr Soll gehört mehr als vier Jahre einer Freiwilligen Feuerwehr an.

 

b) die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt

Nach Mitteilung des Gemeindewehrführer ist Herr Soll persönlich du fachlich geeigent, um als Ortswehrführer tätig zu werden. Herr Soll war vor der Wahl bereits Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Palingen.

 

c) die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht hat oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet

Gemäß FwLaufbDgrAusbVO M-V sind die Lehrgänge Gruppenführer, Zugführer und Leiter einer Feuerwehr nachzuweisen bzw. ist die Bereitschaft zu erklären, diese innerhalb von zwei Jahren erfolgreich abzuschließen.

Herr Soll hat die Lehrgänge Gruppenführer und Leiter einer Wehr erfolgreich abgeschlossen.

 

d) das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat

Herr Nico Soll hat das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet.

 

Zur Einholung der Zustimmung zur Wahl gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG wird die Beschlussvorlage der Gemeindevertretung zur Beschlussfassunhg vorgelegt. Weiterhin sind nach § 12 Abs. 1 BrSchG i.V.m. § 5 Abs. 3 LBG M-V und § 5 Abs. 1 BeamtStG die Gemeinde- und Ortswehrführer und ihre Stellvertreter zu Ehrenbeamten zu ernennen. Die Ernennung des Herrn Nico Soll zum Ehrenbeamten kann durch die Gemeindevertretung Lüdersdorf vorgenommen werden.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wahl des Herrn Nico Soll zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Palingen wird gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG zugestimmt.

Herr Nico Soll wird gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG i.V.m. § 5 Abs. 3 LBG M-V und § 5 Abs. 1 BeamtStG sowie § 19 Abs. 3 KV M-V für die Dauer der Wahlzeit, längstens bis zum 27.07.2023, zum Ehrenbeamten ernannt.

 

 

Beschlussvorschriften:

- Gesetz über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015

- Verordnung über die Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für Freiwillige Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung – FwLaufbDgrAusbVO M-V) vom 27.08.2004

- Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) vom 13.07.2011

- Beamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbeamtengesetz – LBG M-V) vom 17.12.2009

- Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG) vom 17.06.2008

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Produkt:12600 (Brandschutz/Feuerwehr)

Sachkonto:50190 (Aufwendungen für sonstige ehrenamtlich Tätige)

 

HHJahr2017   700,00 €

20181.680,00 €

20191.680,00 €

20201.680,00 €

20211.680,00 €

20221.680,00 €

2023   980,00 €

 

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Anlagen

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