Beschlussvorlage - VO/3/0249/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Lüdersdorf am 15.09.2017 wurde Herr Robert Jürgens gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG für eine Wahlzeit zum stellvertretenden Ortswehrführer gewählt. Als Wahlzeit ist die Zeit zu sehen, für die ein Wehrführer bzw. ein Stellvertreter durch die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gewählt wird. Die Wahlzeit beginnt demnach mit dem auf den Wahltag folgenden Tag und endet nach Ablauf von sechs Jahren.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG bedarf die Wahl des Orts- und des Gemeindewehrführers und ihrer Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Zunächst ist zu prüfen, ob durch Herrn Robert Jürgens alle Voraussetzungen erfüllt sind, um zum stellvertretenden Ortswehrführer gewählt zu werden.

 

Gemäß § 12 Abs. 2 BrSchG ist wählbar, wer

a) mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat

Herr Jürgens gehört mehr als vier Jahre einer Freiwilligen Feuerwehr an.

 

b) die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt

Nach Mitteilung des Gemeindewehrführers ist Herr Jürgens persönlich und fachlich geeignet, um als stellvertretender Ortswehrführer tätig zu werden.

 

c) die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht hat oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet

Gemäß FwLaufbDgrAusbVO M-V sind die Lehrgänge Gruppenführer, Zugführer und Leiter einer Feuerwehr nachzuweisen bzw. ist die Bereitschaft zu erklären, diese innerhalb von zwei Jahren erfolgreich abzuschließen.

Herr Jürgens hat den Lehrgang Gruppenführer erfolgreich abgeschlossen. Aus der Niederschrift zur Wahl geht hervor, dass Herr Jürgens sich verpflichtet, die ihm fehlenden Lehrgänge innerhalb von zwei Jahren nachzuholen.

 

d) das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat

Herr Robert Jürgens hat das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet.

 

Zur Einholung der Zustimmung zur Wahl gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG wird die Beschlussvorlage der Gemeindevertretung zur Beschlussfassunhg vorgelegt. Weiterhin sind nach § 12 Abs. 1 BrSchG i.V.m. § 5 Abs. 3 LBG M-V und § 5 Abs. 1 BeamtStG die Gemeinde- und Ortswehrführer und ihre Stellvertreter zu Ehrenbeamten zu ernennen. Die Ernennung des Herrn Robert Jürgens zum Ehrenbeamten kann durch die Gemeindevertretung Lüdersdorf vorgenommen werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wahl des Herrn Robert Jürgens zum stellvertretenden Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Lüdersdorf wird gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG zugestimmt.

Herr Robert Jürgens wird gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG i.V.m. § 5 Abs. 3 LBG M-V und § 5 Abs. 1 BeamtStG sowie § 19 Abs. 3 KV M-V für die Dauer der Wahlzeit, längstens bis zum 15.09.2023, zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Beschlussvorschriften:

- Gesetz über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015

- Verordnung über die Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für Freiwillige Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung – FwLaufbDgrAusbVO M-V) vom 27.08.2004

- Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) vom 13.07.2011

- Beamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbeamtengesetz – LBG M-V) vom 17.12.2009

- Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG) vom 17.06.2008

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Produkt:12600 (Brandschutz/Feuerwehr)

Sachkonto:50190 (Aufwendungen für sonstige ehrenamtlich Tätige)

 

HHJahr2017280,00 €

2018840,00 €

2019840,00 €

2020840,00 €

2021840,00 €

2022840,00 €

2023560,00 €

 

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Anlagen

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