Beschlussvorlage - VO/2/0266/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 48 Abs. 2 Nr. 4 hat die Kommune unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen wenn Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionsmaßnahmen geleistet werden sollen.

Die Stadt Dassow plant den Ankauf einer Parkplatzfläche in Strandnähe, um ganzjährig ausreichend Parkplätze für Strandbesucher zur Verfügung stellen zu können. Der Parkplatz kann kostenpflichtig ganzjährig genutzt werden.

Die Bahnhofstraße dient als Zufahrtsstraße für die neu gebaute Kindertagesstätte. Im Rahmen der Herstellung der Kindertagesstätte stellte sich heraus, dass es erforderlich ist, zügig mit dem Ausbau zu beginnen, da in der Straße auch die Wasser- und Abwasserleitungen durch den Zweckverband verlegt werden sollen. Des Weiteren haben sich die Baukosten zum Planansatz wiederum deutlich erhöht.

Im Rahmen der Ausschreibungen für das Bodenordnungsverfahren haben sich höhere Baukosten ergeben als bisher geplant. Teilweise werden diese Erhöhungen durch eine erhöhte Förderung aufgefangen.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Dassow beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Loading...