Beschlussvorlage - VO/2/0269/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss zum Forward-Angebot
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Sylvia Liedtke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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28.11.2017
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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14.12.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Zinsbindung zum Darlehen Nr. 5337480012 bei der IB Investitionsbank Schleswig-Holstein endet zum 30.09.2018 mit einem Restsaldo von 1.143.128,94 €. Das Darlehen wurde am 30.09.2008 zu folgenden Konditionen umgeschuldet: Restsaldo: 1.528.012,77 €, Leistungsrate vierteljährlich für Zins- und Tilgung: 26.400 €, Zinssatz: 4,81 %.
Der Abschluss eines Forward-Darlehens ist empfehlenswert, wenn die Zinsbindung des Darlehens innerhalb der nächsten 12 Monate endet und das derzeit niedrige Zinsniveau gesichert werden soll. Das Forward-Darlehen löst die bisherige Finanzierung folglich erst am 30.09.2018 und somit ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung ab. Zur Sitzung der Stadtvertretung werden Angebote mit dem jeweils gültigen Tageszinssatz zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Kreditinstitute halten sich bis zum nächsten Werktag, jedoch maximal bis 8.30 Uhr, an das unterbreitete Angebot gebunden.
Folgende Modalitäten werden zur Angebotsunterbreitung vorgegeben:
Kreditart: Annuität
Darlehenssumme: 1.143.128,94 €
Auszahlung zum: 30.09.2018
Laufzeit: Variante a) Endfinanzierung innerhalb von 10 Jahren
Variante b) Endfinanzierung innerhalb von 20 Jahren
Zins- und Tilgungsleistung: vierteljährlich nachträglich zum 30.
Sofern die Stadtvertretung Schönberg von einem Forward-Darlehen absehen und die Zinsentwicklung bis zum 30.109.2018 abwarten möchte, verbleibt natürlich auch die Möglichkeit der Prolongation bei der IB Schleswig-Holstein zum 30.09.2018 oder aber die Umschuldung zum Zinsbindungsende.
