Beschlussvorlage - VO/4/0545/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Schönberg hat in den 90-iger Jahren das Haus am Markt 15 im Rahmen der Städtebauförderung saniert. Zur Maßnahme Rathaus Am Markt 15 gehören das Hauptgebäude mit Seitenflügel und ein Hinterhaus.

Die Maßnahme und Mittelverwendung wurden im Rahmen des Verwendungsnachweises durch das LFI Schwerin geprüft.

Das Ergebnis der abschließenden Prüfung durch Bescheid des LFI Schwerin liegt mit Schreiben vom 21.03.2017 vor. Die Inhalte zur Erhöhung der zu zahlenden Mittel sind ausführlich im Bescheid erläutert und begründet.

 

Mit Schreiben vom 21.04.2017 wurde vorsorglich Widerspruch zum abschließenden Bescheid des LFI fristwahrend eingereicht.

 

Nach Prüfung des Sachverhalts konnten zum eingelegten Widerspruch keine zusätzlichen Begründungen ermittelt werden, die zugunsten der Stadt die auf das Treuhandkonto zu erstattenden Eigenmittel reduzieren würden.

 

Im Haushalt der Stadt Schönberg sind 174.000 € zur Zahlung des Eigenanteils laut seinerzeitigem Verwendungsnachweis eingestellt. Gemäß jetzigem Feststellungsbescheid des LFI sind somit 91.600 € mehr zu zahlen und als überplanmäßige Ausgabe in den Haushalt einzustellen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Schönberg beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 91.600 € in den Haushalt einzustellen und damit gemäß abschließenden Bescheid des LFI Schwerin vom 21.03.2017 zum Verwendungsnachweis des ehemaligen Rathauses Am Markt 15 die bereitzustellenden Eigenmittel in Höhe von insgesamt 265.328,42 € auf das städtebauliche Treuhandkonto der Sanierungsmaßnahme Schönberg „Ortskern“ einzuzahlen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ausgaben unter 51103-2393 – 265.328,42 €

Deckung über Mehreinnahmen unter Produkt 61100-4013 Gewerbesteuer

 

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Anlagen

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