Beschlussvorlage - VO/1/0501/2017-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 20.11.2017 wurde eine vorbereitende Schulung zum digitalen Sitzungsdienst in der Stadt Schönberg durchgeführt.

 

Seitens der anwesenden ehrenamtlich Tätigen der Stadt Schönberg bestand reges Interesse an der Einführung des digitalen Sitzungsdienstes.

Im Ergebnis wurde einvernehmlich festgelegt, dass in den Gremien der Stadt Schönberg künftig weitestgehend digital gearbeitet werden soll. Für die digitale Arbeit sollen die Anwender ihre private Hardware nutzen. Als Ersatz ihrer notwendigen Auslagen für den digitalen Sitzungsdienst sollen die Anwender eine sog. monatliche „Internetpauschale“ in Höhe von 20 EUR erhalten.

 

Gemäß § 27 Abs 1 Nr. 1 KV M-V haben Mitglieder der Gemeindevertretung Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen.

Entschädigungen sind lt. § 27 Abs. 2 KV M-V in der Hauptsatzung zu regeln, sodass die Aufnahme einer entsprechenden Entschädigungsregelung im Zuge der Beschlussfassung zur Hauptsatzung erfolgen sollte.

Gemäß § 27 Abs. 3 KV M-V kann der Ersatz der tatsächlichen Auslagen auch durch eine pauschalierte Aufwandsentschädigung (wie von der Stadt Schönberg vorgesehen) erfolgen.

 

Hinweis:

In § 5 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Schönberg ist festgelegt, dass die Stadtvertretung durch den Bürgermeister schriftlich oder elektronisch unter Angabe der Tagesordnung einberufen wird.

Eine Änderung der Geschäftsordnung wird daher zunächst – insbesondere in der Übergangs- und Erprobungszeit des digitalen Sitzungsdienstes - als entbehrlich angesehen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Es wird um Beratung gebeten, ob die vorgesehene Entschädigungsregelung zum Ersatz von Auslagen für den digitalen Sitzungsdienst in die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Schönberg aufzunehmen ist.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Erhöhung der Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige – je nach Anzahl der Nutzer des digitalen Sitzungsdienstes

 

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Anlagen

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