Beschlussvorlage - VO/2/0268/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Durchführung des Neubaus der Kindertagesstätte ist nunmehr die Aufnahme des geplanten Investitionsdarlehens erforderlich. Es wurden unterschiedliche Banken um die Unterbreitung eines Finanzierungsangebotes gebeten.

Die Aufnahme des Investitionsdarlehens in Höhe von 1.000.000 € wurde bereits am 31.07.2017 gemäß § 52 (2) KV M-V durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises NWM genehmigt.  Es wurden fünf Kreditinstitute (Sparkasse M-NW, DKB, DGHYP, KfW und Commerzbank) zur Unterbreitung eines Finanzierungsangebotes aufgefordert:

 

 

 

Modalitäten:

 

Maßnahme:    Bau einer Kindertagesstätte

 

Darlehenshöhe:    1.000.000 €

 

Valuta:    29.12.2017

 

Kreditart:     Annuitätendarlehen

 

Fälligkeit:    vierteljährlich nachträglich zum 30.

 

Kreditbeschaffungskosten:    keine

 

Laufzeit:   Variante a) Endfinanzierung innerhalb von 10 Jahren

 

                 Variante b) Endfinanzierung innerhalb von  20 Jahren

 

Die Angebote mit dem jeweiligen Tageszinssatz gehen am 12.12.17  bis 16.00 Uhr ein und werden als Tischvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Banken sich bis zum 13.12.2017, 8.30 Uhr, an das Zinsangebot gebunden halten müssen. Die Annahme des jeweiligen Angebotes ist durch rechtsverbindliche Unterzeichnung nebst Siegel zu bestätigen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der KFW-Bank der Zeitpunkt des Kreditabrufs maßgeblich ist für die Zinsfestschreibung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die Aufnahme eines Investitionsdarlehens bei der

 

 

 

……………………………………… (Kreditinstitut)

 

 

über ……..Jahre (Variante)

 

 

zum Zinssatz von ………………… Prozent.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Zins- und Tilgungsbelastungen unter Produkt 11401 entsprechend des Zins- und Tilgungsplanes.

 

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