Beschlussvorlage - VO/1/0504/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Von Seiten der Verwaltung wurde eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben für die Trauerfeierhalle vorgenommen. Als Grundlage wurden die letzten 5 Jahre (2012 – 2016) gegenübergestellt. Es wird deutlich, dass trotz gleicher Anzahl von Bestattungen im Jahr, die Einnahmen deutlich gesunken sind. Das liegt daran, dass die Abrechnung nur noch für die Benutzung der Trauerfeierhalle erfolgt und nicht mehr oder sehr selten für den Zuschlag für die Altarkerzen oder das Aufbahren im Abschiedsraum.

Nach Recherche konnte festgestellt werden, dass vermutlich seit Anfang der 90er Jahre aber sicher seit 2004 mit folgenden Preisen abgerechnet wird:

 

1. Aufbahren im Abschiedsraum  4,93 €

2. Benutzen der Feierhalle zur Totenfeier 15,34 €

3. Kosten für Leuchterkerzen 11,13 €

 

In der Hauptausschusssitzung vom 23.05.2017 wurde sich bereits für ein Entgelt in Höhe von 50 € ausgesprochen und gleichzeitig wurde das Amt gebeten, eine Entgeltordnunng für die Benutzung der Trauerfeierhalle zu erarbeiten.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt für die Nutzung der Trauerfeierhalle die vorliegende Entgeltordnung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Erhöhung der Einnahmen im Produkt 55300/ 43224

 

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Anlagen

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