Informationsvorlage - VO/4/0545/2017-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Anlage ist zum abschließenden Bescheid des LFI in Bezug auf den Verwendungsnachweis Rathaus Schönberg eine Übersichtsliste zu den Kosten zum besseren Verständnis beigefügt.

Diese stellt die noch zu zahlenden Eigenmittel der Stadt Schönberg in Höhe von 265.328,42 € zum Sanierungsvorhaben Rathaus dar. Die Mittel sind auf das Treuhandkonto der Stadt Schönberg in die Sanierungsmaßnahme „Ortskern“ einzuzahlen und stehen dort den weiteren noch beabsichtigten und möglichen Sanierungsmaßnahmen in Schönberg zur Verfügung.

Maßnahmen sind z. B. der Ausbau Marienstraße, Sanierung Am Markt 7 und Fritz-Reuter-Straße 4 sowie die Gestaltungssatzung.

 

Das Widerspruchsverfahren wurde bisher ordnungsgemäß geführt. Der Widerspruch zum Bescheid wurde vorsorglich fristgerecht eingelegt und läuft noch. Es gibt jedoch keine weitere sachliche Begründung, die den Widerspruch zugunsten der Stadt Schönberg untersetzt. Das geht aus der beigefügten tabellarischen Übersicht und den Erläuterungen aus dem LFI Bescheid hervor.

Die Abrechnung zum Verwendungsnachweis Rathaus ist auch nach über 10 Jahren der Fertigstellung Rathaus noch möglich, da dies eine Teileinzelmaßnahme im Rahmen der Gesamtmaßnahme Stadtsanierung Schönberg ist und der endgültige Verwendungsnachweis erst mit Abschluss der Gesamtmaßnahme Stadtsanierung Schönberg, somit in 2019 erfolgt.

Ansprechpartner für das LFI ist die Stadt Schönberg, da die Stadt Schönberg auch  Fördermittelempfänger ist

 

Das Sanierungsgebiet Stadt Schönberg „Ortskern“ besteht seit 1994. Die Schlussabrechnung der Gesamtmaßnahme Schönberg ist gemäß Schreiben des LFI vom 22.09.2017 bis spätestens zum 31.12.2018 vorzunehmen und dem LFI bis spätestens 31.12.2019 vorzulegen.

 

Dabei muss darauf hingewiesen werden, dass nur unter Berücksichtigung der noch einzuzahlenden Eigenmittel für die Sanierungsmaßnahme Rathaus und der einnehmbaren Ausgleichsbeträge auf das Treuhandkonto der Stadtsanierung die noch für die Durchführung beabsichtigten Maßnahmen in Schönberg ausfinanziert und damit nur durchführbar sind.

Nach jetzigem Stand stehen vorraussichtlich Einnahmen in Höhe von 634 TE zur Verfügung. Demgegenüber stehen derzeit noch Ausgaben in Höhe von 639 TE gegenüber. Zum Ausgleich der Differenz von derzeit 4 TE sieht die LGE noch einen Puffer 2018 in der Trägervergütung.

 

Verspätete Einzahlungen bzw. nach Abschluss der Gesamtsanierungsmaßnahme eingehende Zahlungen können nicht mehr für Projekte im Sanierungsgebiet verwendet werden, fließen zuzüglich Verzugszinsen vollständig an das Land und den Bund und reduzieren somit die bisher bewilligten Stadtsanierungsmittel von Bund und Land.

 

Insbesondere vor dem Hintergrund der Abschluss der Gesamtmaßnahme „Stadtsanierung Schönberg-Ortskern“ im kommenden Jahr am 31.12.2018 sollten die Mittel  dem Treuhandkonto zur Verfügung gestellt werden. 

 

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Anlagen

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