Beschlussvorlage - VO/3/0264/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Folgende Geldspende ist beim Amt Schönberger Land für den Amtsjugendfeuerwehrtag „Fit-For-Fire“ eingegangen:

 

Firma Brandschutz Mecklenburg GmbH 100,00 Euro

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende der Amtsausschuss oder der Amtsvorsteher zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

Nach § 2 Abs. 5 der Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land entscheidet grundsätzlich der Amtsausschuss über die Annahme von Spenden. Die Entscheidung für Beträge unter 100 Euro wird auf den Amtsvorsteher übertragen. Die Entscheidung über die Annahme der vorstehend genannten Geldspende ist daher durch den Amtsausschuss zu treffen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt, die Spende von der Firma Brandschutz Mecklenburg GmbH, Hauptstraße 45 in 23923 Lüdersdorf OT Palingen in Höhe von 100,00 Euro anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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