Informationsvorlage - VO/6/0068/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Kommunalprüfungsgesetzt  (KPG M-V)  sieht vor, dass der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss über die Prüfungstätigkeit des Ausschuss einmal jährlich schriftlich dem Amtsausschuss berichtet. Dabei ist einzugehen auf die Durchführung und den wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung.

 

Der Bericht ist nach Kenntnisnahme durch den Amtsausschuss öffentlich bekanntzumachen und auszulegen.

 

 

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Anlagen

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