Beschlussvorlage - VO/2/0271/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat das Amt Schönberger Land für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Amtsausschuss beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des Amtes Schönberger Land zum 31. Dezember 2014 gemäß § 3a KPG am 23.11.2017 geprüft und wird das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk am 12.12.2017 zusammenfassen.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des Amtsausschusses und der Entlastung des Amtsvorstehers durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird in der nächsten Sitzung am 12.12.2017 somit die Entlastung des Amtsvorstehers empfehlen.  

Die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 232.083,29 € resultieren vorrangig aus nicht korrekt geplanten Abschreibungen. Diese Aufwendungen sind nicht zahlungswirksam. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Amtes Schönberger Land zum 31. Dezember 2014 i. d. F. vom 27.11.2017.

Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 76.940,14 Euro ist als Ergebnisvortrag in das Jahr 2015 zu übertragen.

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 232.083,29  € wird die Notwendigkeit anerkannt. Diese sind gedeckt durch Mehreinnahmen.

Der Amtsausschuss beschließt die Entlastung des Amtsvorstehers für das Jahr 2014.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

-

 

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Anlagen

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