Beschlussvorlage - VO/1/0507/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach dem KiföG M-V wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.

Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.

Die Verhandlung zwischen dem Verein „Haus des Kindes e.V.“ als Träger der Einrichtungen Kinderhaus, Regenbogen sowie Haus des Kindes in Schönberg und dem Landkreis Nordwestmecklenburg fand am 07.12.2017 in Wismar statt. Für die Stadt Schönberg als beteiligte Wohnsitzgemeinde war Herr Bürgermeister Götze anwesend. Die Notwendigkeit der Verhandlung ergab sich durch letztmalige Verhandlungen im Jahr 2016. Bis dato haben sich viele Preissteigerungen im Personalkostenbereich sowie in den Bewirtschaftungskosten ergeben. Zudem gab es eine Anpassung der Mietverträge.

 

Das Verein „Haus des Kindes e.V“ hat nachstehende Kosten pro Betreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert:

 

 

 

 

Einrichtung/

Betreuungs-

Platzkosten

Träger

art

 

 

 

 

Kindergarten

ganztags

497,41 €

Haus d. Kindes

Teilzeit

350,04 €

Schönberg

halbtags

276,35 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einrichtung

Betreuungs-

Platzkosten

 

art

 

 

 

 

Kindergarten

ganztags

454,74 €

Kinderhaus Am Oberteich

Teilzeit

311,99 €

halbtags

240,64 €

Hort

 

 

Kinderhaus Am Oberteich

ganztags

277,35 €

Teilzeit

179,10 €

 

 

 

 

 

 

Einrichtung

Betreuungs-

Platzkosten

 

art

 

 

 

 

Krippe

ganztags

944,66 €

Regenbogen

Teilzeit

626,87 €

 

halbtags

467,97 €

Kindergarten

 

 

Regenbogen

ganztags

483,29 €

 

Teilzeit

349,21 €

 

halbtags

282,18 €

 

Die jeweilige Betriebserlaubnis ist wie folgt ausgelegt:

 

Kinderhaus: 66 Kindergarten- und 115 Hortkinder

Regenbogen: 33 Krippen- und 34 Kindergartenkinder

Haus des Kindes: 69 Kindergartenkinder

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Schönberg beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde (Stadt) des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 50% für Kinderkrippe, Kindergarten und Hort für die Einrichtungen des Vereins „Haus des Kindes“ e.V. in Schönberg ab 01.01.2018:

 

 

1.

 

Einrichtung/

Betreuungs-

WSA

Träger

art

neu

 

 

50 %

Kindergarten

ganztags

180,71 €

Haus d. Kindes

Teilzeit

136,52 €

Schönberg

halbtags

116,18 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einrichtung

Betreuungs-

WSA

 

art

neu

 

 

50 %

Kindergarten

ganztags

159,37 €

Kinderhaus Am Oberteich

Teilzeit

117,50 €

halbtags

98,32 €

Hort

 

50%

Kinderhaus Am Oberteich

ganztags

96,68 €

Teilzeit

66,55 €

 

 

 

 

 

 

Einrichtung

Betreuungs-

WSA

 

art

neu

 

 

50%

Krippe

ganztags

338,83 €

Regenbogen

Teilzeit

235,94 €

 

halbtags

185,99 €

Kindergarten

 

50%

Regenbogen

ganztags

173,65 €

 

Teilzeit

136,11 €

 

halbtags

119,09 €

 

2.

 

Einrichtung/

Betreuungs-

Elternbeitrag

Träger

art

neu

 

 

50 %

Kindergarten

ganztags

180,70 €

Haus d. Kindes

Teilzeit

136,52 €

Schönberg

halbtags

116,17 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einrichtung

Betreuungs-

Elternbeitrag

 

art

neu

 

 

50%

Kindergarten

ganztags

159,37 €

Kinderhaus Am Oberteich

Teilzeit

117,49 €

halbtags

98,32 €

Hort

 

50%

Kinderhaus Am Oberteich

ganztags

96,67 €

Teilzeit

66,55 €

 

 

 

 

 

 

Einrichtung

Betreuungs-

Elternbeitrag

 

art

neu

 

 

50%

Krippe

ganztags

338,83 €

Regenbogen

Teilzeit

235,93 €

 

halbtags

185,98 €

Kindergarten

 

50%

Regenbogen

ganztags

173,64 €

 

Teilzeit

136,10 €

 

halbtags

119,09 €

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

- Haus des Kindes (Kindergarten)

GT: 57 Plätze x 12 Monate x 35 € Mehrkosten = 23.940,- €

TZ: 12 x 12 x 25 € = 3.600,- €

=> 27.540,- € davon ca. 80 % Stadtkinder = 22.032,- €

 

- Kinderhaus (Kindergarten)

GT: 41 x 12 x 22 € = 10.824 €

TZ: 25 x 12 x 16 € = 4.800 €

=> 15.624,- € davon ca. 85 % Stadtkinder = 13.280,40 €

 

- Kinderhaus (Hort)

GT: 69 x 12 x 14 € = 11.592,- €

TZ: 46 x 12 x 10 € = 5.520,- €

=> 17.112,- € davon 80 % Stadtkinder = 13.689,60- €

 

- Regenbogen (Krippe)

GT: 28 x 12 x 36 € = 12.096,- €

TZ: 5 x 12 x 21 € = 1.260 ,- €

=> 13.356,- € davon 80 % Stadtkinder = 10.684,80 €

 

- Regenbogen (Kindergarten)

GT: 30 x 12 x 11 € = 3.960,- €

TZ: 4 x 12 x 9 € = 432,- €

=> 4.392,- € davon 80 % Stadtkinder = 3.513,60 €

 

Für die Haushaltsberatung: Die finanziellen Mittel bei der HHst.: 36100.54159 müssen im Ansatz um insgesamt 63.200,- € erhöht werden.

 

 

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Anlagen

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