Beschlussvorlage - VO/4/0549/2017-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf hat in Ihrer Sitzung am 19.10.2017 überplanmäßige Mittel für die Renovierung der ehemaligen Obdachlosenwohnung in Höhe von 20.000,00 Euro bewilligt. Nach Vorliegen aller Angebote wird nunmehr festgestellt, dass die Mittel nicht ausreichen. Für den Einbau einer Küchenzeile reichen die bewilligten Mittel nicht aus. Hierbei ist zu beachten, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, eine Küchenzeile bereitzustellen. In dem als Küche vorgesehenen Raum müssen lediglich die Anschlüsse für Wasser, Strom und eventuell Gas vorhanden sein.

 

10% jährlich der gesamten Anschaffungskosten für die Küchenzeile, können wir auf den zukünftigen Mieter umlegen. Ausgehend von einer Nutzungsdauer von 10 Jahren und bei einem Anschaffungswert von 3.000,00 Euro wären das monatlich 25,00 Euro.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt:

a) die Bereitstellung von 3.000,00 Euro für eine Küchenzeile oder

b) Verzicht auf den Einbau einer Küchenzeile

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

außerplanmäßige Ausgabe HHST 11401.52313-25, Deckungsquelle 61100.40130 (Gewerbesteuer)

 

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Anlagen

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