Beschlussvorlage - VO/4/0545/2017-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung hat zu diesem Thema bereits in den letzten Sitzungen beraten. Die Vorlagen einschließlich Beratungsergebnisse sind in der Anlage zur Nachvollziehbarkeit beigefügt.

Es sind in der Haushaltsplanung der Stadt Schönberg gemäß der letzten Stadtvertretung Rechtsberatungskosten zur Prüfung weiterer Belange berücksichtigt.

Die Prüfung durch Rechtsanwälte weiterer Sachverhalte sind jedoch vom Inhalt der Vorlage zu trennen.

Um weiteren Schaden von der Stadt (z. B. Zinsen) fernzuhalten, insbesondere in Anbetracht der Treuhandkontoschließung zum Ende 2018 wird ein Vertreter der LGE am Sitzungsabend zugegen sein und den Sachverhalt erörtern.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Schönberg beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 91.600 € in den Haushalt einzustellen und damit gemäß abschließenden Bescheid des LFI Schwerin vom 21.03.2017 zum Verwendungsnachweis des ehemaligen Rathauses Am Markt 15 die bereitzustellenden Eigenmittel in Höhe von insgesamt 265.328,42 € auf das städtebauliche Treuhandkonto der Sanierungsmaßnahme Schönberg „Ortskern“ einzuzahlen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ausgaben Haushalt 2018 unter Produkt 51103

 

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Anlagen

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