Beschlussvorlage - VO/1/0513/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Firma Buck & Co. Fertigungstechnik GmbH aus Dassow hat im Auftrag von Herrn Friedrich eine Barrenspindel mit Muttern hergestellt. Bei Ausstellung einer Spendenbescheinigung entfällt der Betrag von 690,20 €.

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen. Laut § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dassow entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden bis zu einer Höhe von 100 € - 1.000 €. Somit ist hier der Hauptausschuss zuständig.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss Dassow beschließt, die im Sachverhalt aufgeführte Sachspende von der Fa. Buck & Co. in Höhe von 690,20 € für die Dornbusch-Halle anzunehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: - keine

 

 

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Anlagen

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