Beschlussvorlage - VO/4/0570/2018-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

ZU B – Erschließung:

Baurecht:

Im 1. BA des B-Plan Nr.12 ist derzeit Baurecht für noch ca. 5,7 ha gegeben. Dazu sind in der nachfolgenden Abbildung die Flächen dargestellt, die kurzfristig bebaubar sind.

 

SN-SERVICE_SN-LGE_2577_001

Abbildung 4: Darstellung der kurzfristig Bebaubaren Flächen im 1.BA B-Plan Nr. 12

Nachfolgend sind die Flächenbezeichnungen und zugehörige Größen dargestellt:

 

  • die Hälfte von GE 5.1 und 5.2 -  ca. 3,0 ha (oberhalb der Erschließungsstraße)
  • GI 8  - 2,7 ha  (unterhalb der Erschließungsstraße)

 

Ausschreibung Erschließungsplanung:

Aufgrund der derzeitigen Verfahrensweise zur Addition sämtlicher Planungsleistungen eines Projektes gehen wir von einer Notwendigkeit eines europaweiten VgV-Vergabeverfahrens für die Erschließungsplanung aus. Um diese Verfahrensweise abzusichern ist zeitnah ein Abstimmungstermin mit Hr. Katillus (LFI) und Hr. Weber (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit MV) geplant. Bei diesem Termin soll das konkrete Vorgehen abgestimmt bzw. ein rechtssicheres Ausschreibungskonzept festgelegt werden, um mögliche Fördermittelrückzahlungen zu vermeiden. Zudem ist zu prüfen, inwiefern die Bauleitplanung zur Vermeidung förderrechtlicher Schwierigkeiten ebenfalls erneut auszuschreiben ist bzw. ob der Vertrag der Stadt Schönberg zur 2. Änderung weiterhin fortgeführt werden kann. Der Auftrag an das Planungsbüro Mahnel für die 2.Änderung ist seitens der Stadt in 2014 erteilt worden.

 

Vorschlag LGE:

Um aussagekräftige Unterlagen für den Fördermittelantrag zu erhalten ist es sinnvoll, die Leistungsphasen 1 und 2 für die Erschließungsplanung kurzfristig zu beauftragen. Zudem kann dadurch eine deutliche Konkretisierung der Kalkulationsansätze erreicht werden. Als Ausschreibungsverfahren wäre eine freihändige Vergabe für die LPH 1 - 2 erforderlich. Gegebenenfalls ist auch schon die neue Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) zu beachten.

Auf dieser Grundlage ist die richtige Beurteilung des weiteren Vergabeverfahrens möglich.

 

Wird im Ergebnis dessen festgestellt, dass die Durchführung eines VgV-Verfahrens erforderlich ist, ist dies eine ausschreibungspflichtige Leistung und derzeit nicht Vertragsbestandteil der LGE. Sie würde zusätzliche Kosten (Los 1: Erschließungsplanung) seitens der Stadt erfordern, die nach Vorlage der Beurteilungsgrundlagen in den Haushalt einzustellen sind.

Die Leistung zur Vorbereitung und Durchführung eines VgV - Vergabeverfahrens ist wiederum als freihändige Vergabe möglich. Die Ausschreibung erfolgt übers Amt. Hier ist dann ggf. die bereits in Kraft getretene UVgO zu beachten.

 

Möglicher Ablauf Erschließungsplanung:

  • Ausschreibung LPH 1-2  ca. 03/2018
  • Erarbeitung LPH 1-2 ca. bis 05/2018
  • VgV-Ausschreibung LPH 3-9 ca. 05/18 – 11/18
  • Vergabe 11/18
  • Erarbeitung Erschließungsplanung LPH 3 – 5, 11/18 – 04/19

Entscheidung Stadt über Fortsetzung des Verfahrens erfolgt in 05/19.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg stimmt der vorgeschlagenen Verfahrensweise zu.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzierung der Leistungsphasen 1-2 erfolgt gem. Durchführungsvertrag mit LGE.

Ausgaben zur Vorbereitung und Durchführung VgV- Verfahren im Haushalt Stadt Schönberg unter Produkt 57100. 

 

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