Beschlussvorlage - VO/2/0287/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird am 20.02.2018 den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2013 gemäß § 3a KPG prüfen und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammenfassen.

 

Übersichten über die Haushaltsüberschreitungen und der noch verfügbaren Mittel sind als Anlage beigefügt. Die Überschreitungen der Ausgabenplanansätze in Höhe von 803.953,81 € sind durch Mehreinnahmen in Höhe von 705.373,30 € sowie noch verfügbare Mittel in Höhe von 487.235,84 € gedeckt. Es wird durch Beschluss der Gemeindevertretung die Notwendigkeit der Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 803.953,81 €, die primär durch die Abschreibungen begründet sind, anerkannt. Die Ergebnisrechnung 2013 weist einen Jahresüberschuss von 154.825,38 € aus.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird in seiner Sitzung am 20.02.2018 die Entlastung des Bürgermeisters empfehlen.     

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Lüdersdorf zum 31. Dezember 2013 i. d. F. vom 07.02.2018.

 

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 803.953,81  € wird die Notwendigkeit anerkannt.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2013.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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