Beschlussvorlage - VO/4/0580/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Wirtschaftsplan 2018 für die Treuhandmaßnahme  Wohngebiet „Am Mühlenbruch“ B-Plan nr. 16 und „Lebensmittelmarkt“ B-Plan nr. 20 terung“ B-Plan Nr. 16.1 ist Anlage des Haushaltsplanes. Der Haushaltsplan 2018 ist noch nicht beschlossen. Daher wird ein separater Beschluss über die Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2018 durch die Gemeindevertretung Selmsdorf empfohlen.

 

Die Erschließungsmaßnahmen wurden in 2013 begonnen. Der Endausbau ist in 2016 erfolgt.

Es werden noch Einnahmen aus dem Verkauf von 3 Grundstücken erwartet. Demgegenüber stehen noch allgemeine Ausgaben wie Vermarktungs- und Finanzierungskosten in Höhe von 61 TEUR.

Der Wirtschaftsplan 2018 wird mit einem voraussichtlichen Ergebnis in Höhe von 488 TEUR abschließen. Vorgetragen wird aus dem Jahr 2017 eine Summe in Höhe von 822 T€.

Demgegenüber bestehen Verbindlichkeiten vom erweiterten B-Plan 16.1 in Höhe von 1.300 TEUR. Der Wirtschaftsplan 2018 schließt zum 31.12.2018 mit einem positiven Ergebnis von 10 TEUR ab.

Offene Erstattungen aus dem B 16.1 sollen durch dortige Grundstücksverkaufseinnahmen in 2018 minimiert bzw. ausgeglichen werden.

Gemäß beigefügter Kostenschätzung ist ein Überschuss aus der Maßnahme zu verzeichnen. 

Die Gesamtmaßnahme wird somit insgesamt für wirtschaftlich tragfähig eingeschätzt. 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf genehmigt den Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 für die treuhänderische Maßnahme – Wohngebiet „Am Mühlenbruch“ – B-Plan Nr. 16 und Lebensmittelmarkt Selmsdorf – B-Plan Nr. 20. Die Anlagen sind Grundlage und Bestandteil der Beschlussfassung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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