Beschlussvorlage - VO/4/0587/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.10.2017  für den Abschluss der Vereinbarung mit dem Wasser- und Bodenverband Stepenitz – Maurine wird aufgehoben.

Begründung: Die vom WBV vorgelegte Vereinbarung entspricht nicht den tatsächlich zu tragenden Eigenanteil der Gemeinde Selmsdorf in Höhe von 5.400,00 EUR, Änderungsbescheid zum Zuwendungsbescheid vom 17.03.2017.

Für die Erstellung des Konzeptes zur Renaturierung des Selmsdorfer Grabens Leistungsphase 1 bis 4 HOAI,  ist die vorliegende Änderung der Vereinbarung mit dem WBV vom 16.06..2016 zu beschließen.. Der zu tragenden Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von derzeit insgesamt  5.400 EUR  ist bereits im Haushalt eingestellt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf hebt den gefassten Beschluss vom 19.10.2017 bezüglich VO/3/150/2016 auf.

Für das Konzept Renaturierung des Selmsdorfer Grabens beschließt die Gemeinde Selmsdorf die als Anlage beigefügte Vereinbarung mit dem Wasser- und Bodenverband Stepenitz – Maurine abzuschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsmittel sind im Haushalt eingestellt und stehen zur Verfügung.

 

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Anlagen

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