Beschlussvorlage - VO/4/0586/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gegenstand der Konzeptionellen Maßnahme ist der Katzbach von der Quelle bis zur Mündung. Der Katzbach entspringt im Leonorenwald südlich Kalkhorst und mündet bei Harkensee in die Harkenbeck.

Im Einzugsgebiet des Katzbaches sind Unstimmigkeiten in Bezug auf die hydraulische Leistungsfähigkeit, insbesondere im Bereich der Grünlandflächen und Ortslagen aufgetreten. Der ökologische Zustand entspricht nicht den Anforderungen der EU –WRRL.

Für das Gewässer Nr. 11,1.14/1, „Katzbach“ ist ein Konzept zur „Erstellung einer Studie zur Ermittlung des guten ökologischen Potentials vorgesehen.

Aufgrund der Zielstellung der Studie und der gegebenen Randbedingungen wird auf die „Rahmenvereinbarung über die Unterstützung konzeptioneller Vorhaben im Zuge der Wasser FÖRL (240-202a-Co-16)zwischen dem LAiV M-V und er Arbeitsgemeinschaft Institut biota GmbH IHU Geologie und Analytik GmbH zurückgegriffen.

Aus dem Vorhaben werden Vorschläge für den Gewässerausbau erwartet. Der Gewässerausbau ist nach § 68 des LWG M-V eine öffentlich rechtliche Verpflichtung der Gemeinden.

Der Katzbach durchfließt die Gemeinden Kalkhorst und die Ortslage Harkensee und bildet den Wasserkörper KGNW – 0200 vom Typ Kiesgeprägter Bach, der als Einheit zu betrachten ist.

Gegenstand der Vereinbarung ist die Erstellung einer Studie zur Ermittlung des guten ökologischen Potential der Katzbach auf der Grundlage des Angebotes der Firma biota GmbH mit der Beteiligung von 1.483,09 € für die Stadt Dassow.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow stimmt der Vereinbarung  „Erstellung einer Studie zur Ermittlung des guten ökologischen Potentials (WRRL – Maßnahme –ID: KGDW-M 01) der Katzbach“ zu. Der Eigenanteil von 1.483,09 € wird bereitgestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

1.483,09 € werden in der HHSt.- Gewässerausbau 55201-5230 bereitgestellt,

 

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