Beschlussvorlage - VO/1/0533/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahr 2018 werden die Schöffenwahlen für die Amts- und Landgerichte r die anstehende Amtsperiode vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 durchgeführt. Zur Vorbereitung dessen sind durch die Städte und Gemeinden jeweils Vorschlagslisten mit für das Schöffenamt geeigneten Personen durch Beschluss aufzustellen.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

 

Bis zum 09.03.2018 konnten sich gewillte Personen beim Amt Schönberger Land für die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben bzw. vorgeschlagen werden. Im Rahmen dessen hat sich aus der Gemeinde Grieben Herr Jens Hillbrecht fristgerecht beworben. Eine Übersicht hierzu gibt die Anlage.

 

Die Gemeindevertretung hat nunmehr durch Aufstellung einer Vorschlagsliste darüber zu entscheiden, welche Personen aus dem Gemeindegebiet im zweiten Halbjahr 2018 durch den Schöffenwahlausschuss zum Schöffen gewählt werden können. Entsprechend der Einwohnerzahl soll mindestens eine Person in die Vorschlagsliste der Gemeinde Grieben aufgenommen werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Grieben beschließt, dass Herr/Frau  __________________________ in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Amtsperiode vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 aufgenommen wird.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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