Beschlussvorlage - VO/1/0539/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 06.03.2018 teilt der Fachdienst Jugend des Landkreises Nordwestmecklenburg mit, dass es für das Jahr 2018 eine Zuweisung zusätzlicher Landesmittel gibt. Die Gelder stehen aufgrund des Wegfalls des Betreuungsgeldes zur Verfügung. Folgende Zweckbindung wurde gegeben: Verbesserung der Kindertagesbetreuung

 

Als Verteilungsschlüssel wurden die Kinderzahl im Alter von 0-10 Jahren mit Stichtag 31.12.2016 genommen. Für die Gemeinde Grieben stehen demnach 644,73 zur Verfügung (18 Kinder – gemäß Bescheid vom Landkreis).

Die Gemeinde kann die Mittel frei an die Träger von Betreuungseinrichtungen verteilen.

 

Verwaltungsseitig wird folgender Vorschlag unterbreitet:

Da die Gemeinde Grieben keine eigene Betreuungseinrichtung vorhält, wurde bezogen auf den Monat März 2018 geprüft, wo die Kinder innerhalb des Amtes betreut werden:

 

Kita

betreute Kinder

 

Stand 03.2018

Kita Zwergenstübchen

4

"Regenbogen"

2

"Kinderhaus"

2

"Am Mühlenbruch"

1

"Am Karpfenteich"

1

Gesamt:

10

 

Die jeweiligen Landesmittel sind bis 31.12.2018 umzusetzen. Es wird ein einfacher Verwendungsnachweis bis 31.03.2019 angefordert werden.

Die Betreuungseinrichtungen können auch noch Gelder aus anderen Kommunen erhalten.

Zur Deckung der Wohnsitzanteile im gemeindlichen Haushalt dürfen die Finanzmittel nicht verwendet werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Grieben beschließt die Verteilung der Landesmittel für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung wie folgt:

Kita

anteiliger Betrag

 

 

Kita Zwergenstübchen

257,89 €

"Regenbogen"

128,95 €

"Kinderhaus"

128,95 €

"Am Mühlenbruch"

64,47 €

"Am Karpfenteich"

64,47 €

Gesamt:

644,73

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahme: 28100. 41442

Ausgabe: 28100.54159

 

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