Beschlussvorlage - VO/2/0278/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Grieben für das Jahr 2014 und Entlastung des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Sylvia Liedtke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Finanzausschuss der Gemeinde Grieben
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Vorberatung
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05.04.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Grieben
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Entscheidung
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05.04.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Grieben zum
31. Dezember 2014 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 23.299,82 €, die jedoch durch Mehreinnahmen kompensiert werden können. Übersichten der Mehreinnahmen sowie der primär abschreibungsbedingten Mehraufwendungen, sind als Anlage beigefügt. Es wird durch Beschluss der Gemeindevertretung die Notwendigkeit dieser Haushaltsüberschreitungen anerkannt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.11.2017 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Grieben beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 i. d. F. vom 31.08.2017.
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 42.150,53 € ist als negativer Ergebnisvortrag in das Jahr 2015 zu übertragen. Dieser saldiert sich nunmehr auf 71.008,38 €.
Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 23.299,82 € wird die Notwendigkeit anerkannt.
Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2014.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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20,1 MB
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