Beschlussvorlage - VO/2/0298/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Schönberg zum

31. Dezember 2015 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Stadtvertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 967.702,31 €. Übersichten der HH-Überschreitungen sind als Anlage beigefügt. Es wird durch Beschluss der Stadtvertretung die Notwendigkeit dieser Haushaltsüberschreitungen anerkannt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.03.2018 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: -

 

 

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Anlagen

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