Beschlussvorlage - VO/1/0544/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach dem KiföG wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.

Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.

Die Verhandlung zwischen dem Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e. V. Rehna als Träger der Einrichtungen in der Stadt Dassow und dem Landkreis Nordwestmecklenburg fand im Umlaufverfahren statt. Ein Vorgespräch unter Beteiligung des Amtes, des JHZ und der Stadt Dassow fand am 27.03.2018 statt. Die Notwendigkeit der Verhandlung war u.a. durch die allgemeinen Kostensteigerungen im Bewirtschaftungsbereich und den Neubau einer weiteren Kindertagesstätte gegeben.

Das Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e. V. hat nachstehende Kosten pro Bertreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert:

Einrichtung/

Betreuungs-

Platzkosten

Träger

art

in €

 

 

 

Krippe

ganztags

840,30

Dassow

Teilzeit

550,81

 

halbtags

406,07

 

 

 

Kita

ganztags

442,44

Dassow

Teilzeit

314,14

 

halbtags

249,99

 

 

 

Hort

ganztags

272,27

Dassow

Teilzeit

172,57

Die Betriebserlaubnis umfasst die Betreuung von 48 Krippenkindern, 157 Kindergartenkinder und 123 Hortkinder.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Dassow beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 50% für Krippe, Kiga und Hort für den Zeitraum ab 01.04.2018:

1.

Einrichtung/

Betreuungs-

WSA

Träger

art

in €

 

 

 

Krippe

ganztags

286,65

Dassow

Teilzeit

197,91

 

halbtags

155,04

 

 

 

Kita

ganztags

153,22

Dassow

Teilzeit

118,57

 

halbtags

103,00

 

 

 

Hort

ganztags

94,14

Dassow

Teilzeit

63,29

 

2.

Einrichtung/

Betreuungs-

Elternbeitrag

Träger

art

50%

 

 

 

Krippe

ganztags

286,65

Dassow

Teilzeit

197,91

 

halbtags

155,03

 

 

 

Kita

ganztags

153,22

Dassow

Teilzeit

118,57

 

halbtags

103,00

 

 

 

Hort

ganztags

94,14

Dassow

Teilzeit

63,28

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Haushaltsmittelanmeldung 2018 wurde ein überschlägiger Betrag von zusätzlich 63.350,- € für die Belegung der neuen Kindertagesstätte im Produkt 36100 ermittelt.

Durch die Entgeltverhandlungen am 27.03.2018 erhöhen sich für die bestehende Kindertagesstätte „Deichspatzen“ die Wohnsitzanteile ab dem 01.04.2018 (siehe Anlage).

 

Es ist von Mehrausgaben im Produkt 17/36100.54159 in Höhe von 20.000 € auszugehen.

 

 

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Anlagen

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