Beschlussvorlage - VO/1/0518/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung der Wohnsitzgemeinde nach dem Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) ab 01.02.2018 für die Kindertagesstätten in Trägerschaft vom DRK (Wahrsow u. Herrnburg) sowie den Hort in Herrnburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Catharina Gramkow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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30.01.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach dem KiföG M-V wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.
Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.
Die Verhandlung zwischen dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) als Träger der Einrichtung Kita „Haus der kleinen Waldgeister“ in Herrnburg, Kita „Haus der kleine Landmäuse“ in Wahrsow sowie dem Schulhort in Herrnburg und dem Landkreis Nordwestmecklenburg fand am 26.01.2018 statt. Für die Gemeinde Lüdersdorf war das Amt Schönberger Land anwesend. Die erhöhten Entgelte sind u.a. durch Tarifsteigerungen im Personalkostenbereich und die allgemeinen Kostensteigerungen zu erklären.
Das DRK hat nachstehende Kosten pro Betreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert und gelten ab 01.02.2018:
| Betreuungs- | Platzkosten |
Träger | art | ab 02/2018 |
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Kita | ganztags | 504,08 € |
Wahrsow/ | Teilzeit | 365,96 € |
Gemeinde | halbtags | 296,91 € |
Lüdersdorf |
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Betriebserlaubnis: 54 Kindergartenkinder
Einrichtung/ | Betreuungs- | Platzkosten |
Träger | art | ab 02/2018 |
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Kita | ganztags | 547,21 € |
Staunsfeld/ | Teilzeit | 394,70 € |
Gemeinde | halbtags | 318,45 € |
Lüdersdorf |
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Betriebserlaubnis: 72 Kindergartenkinder
Einrichtung/ | Betreuungs- | Platzkosten |
Träger | art | ab 02/2018 |
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Hort/ | ganztags | 262,57 € |
Gemeinde | Teilzeit | 153,84 € |
Lüdersdorf |
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Betriebserlaubnis: 132 Hortkinder
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Bei der Haushaltsmittelanmeldung für die Wohnsitzanteile wurde bereits ein erhöhter finanzieller Bedarf eingestellt. Dies erfolgte aufgrund der neuen Kita in Herrnburg. Von einer weiteren Erhöhnung wird zunächst abgesehen, da hier die Entwicklung der neuen Einrichtung abgewartet werden sollte.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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30 kB
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